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   VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93   

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https://dejure.org/1993,8233
VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93 (https://dejure.org/1993,8233)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.05.1993 - 13 TH 373/93 (https://dejure.org/1993,8233)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - 13 TH 373/93 (https://dejure.org/1993,8233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 123 VwGO, § 3 Abs 3 S 2 AuslG, § 58 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 69 AuslG
    (Ausländerrecht: Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubniserteilung - zur Frage der erlaubten/unerlaubten Einreise bei möglichem Wechsel der Aufenthaltszwecke und zum Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Eine andere Beurteilung ist entsprechend der von der Rechtsprechung unter der Geltung des zum 31. Dezember 1990 außer Kraft getretenen Ausländergesetzes entwickelten Grundsätzen (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -, DVBl. 1987, 49) nur dann angezeigt, wenn sich der ohne Visum eingereiste Ausländer erst während seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland zu einem längerfristigen Verbleib entschließt (Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -).

    An der im bereits zitierten Beschluß vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 - zum Ausdruck kommenden gegenteiligen Rechtsauffassung hält der Senat nicht mehr fest.

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Eine andere Beurteilung ist entsprechend der von der Rechtsprechung unter der Geltung des zum 31. Dezember 1990 außer Kraft getretenen Ausländergesetzes entwickelten Grundsätzen (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 -, DVBl. 1987, 49) nur dann angezeigt, wenn sich der ohne Visum eingereiste Ausländer erst während seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland zu einem längerfristigen Verbleib entschließt (Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -).
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Auch darf insoweit nicht auf die - nur für den materiellen Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG geltende - Vermutungsregelung in § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG zurückgegriffen werden (Hess. VGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 12 TG 947/92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 4. März 1992 - 1 S 241/92 -, InfAuslR 1992, 168, 169; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 25).
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Deshalb kann in der Ausreise des Ausländers nach der gesetzlichen Konzeption keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gesehen werden, dies sogar dann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich erfüllt sind (vgl. zum ganzen: Hess. VGH, Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 12 TH 1409/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Auch darf insoweit nicht auf die - nur für den materiellen Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG geltende - Vermutungsregelung in § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG zurückgegriffen werden (Hess. VGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 12 TG 947/92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 4. März 1992 - 1 S 241/92 -, InfAuslR 1992, 168, 169; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 25).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Dieser Gesichtspunkt könnte unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) allenfalls dann einer Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung des Antragstellers entgegengehalten werden, wenn dieser gerade auf die Lebenshilfe seines Vormundes angewiesen wäre und diese Hilfe nur in Deutschland erbracht werden könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - BVerwG 1 A 133.89 -, InfAuslR 1990, 141; Beschluß des Senats vom 26. März 1992 - 13 TH 99/91 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 2742/92

    Erlöschen fiktiver Duldung bei Ausreise des Ausländers; Einreise eines sog

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
    Da die Befreiung von dem Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung nach der zuletzt genannten Bestimmung nur dann eingreift, wenn der betreffende Ausländer sich nicht länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will, die gesetzliche Privilegierung also wesentlich von den Absichten des Ausländers abhängig ist (vgl. zu dem anders zu beurteilenden Fall eines durch § 1 Abs. 1 DVAuslG unabhängig von den subjektiven Aufenthaltsabsichten für einen Kurzaufenthalt im Bundesgebiet vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreiten sogenannten Positivstaaters: Beschluß des Senats vom 12. März 1993 - 13 TH 2742/92 -), kann von ihm der Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG nicht in Anspruch genommen werden, wenn er schon zum Zeitpunkt der Einreise zu einem längerfristigen, die Dauer von drei Monaten übersteigenden Aufenthalt entschlossen ist.
  • VGH Hessen, 25.01.1996 - 13 TH 2860/94

    Zur Zustimmung iSd AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr 1 - Fiktionswirkung des erlaubten

    Es kann - auch im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - nur dann von einer unerlaubten Einreise ausgegangen werden, wenn alles dafür spricht, daß der Entschluß, sich auf längere Sicht im Bundesgebiet aufzuhalten, bereits zum Zeitpunkt der Einreise feststand (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 10. Mai 1993 - 13 TH 373/93 -).
  • VG Stuttgart, 16.02.2000 - 3 K 4758/99

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen unerlaubter Einreise; Erfordernis

    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens für die Nichtheranziehung der Vermutung ausreichend ist, wenn schlüssige und plausible Umstände für den Sinneswandel dargelegt worden sind (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 23.9.1993, InfAuslR 93, S. 91, VGH Baden-Württ, Beschluss vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 - = InfAuslR 1992 S. 352; Hess.VGH, Beschluss vom 10.5.1993 - 13 TH 373/93 - und GK-AuslR II § 71 Rdnr. 9; Hailbronner, Komm. z. Ausländergesetz § 71 Rdnr. 16).
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